Gender Monitoring: Elementare Menschenrechte

Es ist bei der ETH wie an den meisten deutschen Hochschulen: Lehrende wie Lernende bemühen sich nicht um einen möglichst eindeutigen Gebrauch ihrer Sprache. Selbst da, wo es um ihre eigene Spezies geht herrscht Verwirrung in Sprache und Vorstellung.

„Gleichstellung von Frauen“? Wieso von Frauen? Will man zum Ausdruck bringen, dass auch Frauen in einer Menschengemeinschaft und damit auch an den Hochschulen gleiche Chancen zur eigenen Entwicklung haben sollen? Es muss gefragt werden: Ist dies denn nicht bereits Ausdruck gleicher Elementar-Rechte und Elementar-Pflichten - ausnahmslos - aller Menschen?
Solange die Menschen ihre eigene Spezies in „die Frauen“ und „die Männer“ aufteilen, so als seien diese zwei getrennte, vielleicht sogar feindliche Spezies, dann haben sie noch nicht verinnerlicht, dass es ein kaum bestreitbares Merkmal unserer Spezies ist, dass ihre Fortpflanzung sexuell und nicht uniparental stattfindet, was bedeutet: Es werden zur Vermehrung jeweils zwei Individuen der gleichen Spezies benötigt, von denen jeder seine speziellen körperlichen Möglichkeiten einbringen muss, welche Ergebnis der Evolution sind. Fehlt es an einem der hierfür notwendigen Individuen, ist Schluss mit der Vermehrung und auch Schluss mit der ETH.

In Erinnerung gerufen werden muss die Tatsache: Frauen und Männer bilden eine zwar geteilte aber zugleich funktionale Einheit. Keine der beiden ist verzichtbar oder hat höhere Elementar-Rechte. Frauen und Männer müssen sich als Einheit verstehen, jedoch mit dem Vorteil ausgestattet, dass sich jeder seinen Partner aussuchen kann. Wenn aber alle – Männer und Frauen – Karriere beispielsweise an der Hochschule machen wollen und dabei, auf Grund falscher Wertesetzungen in der Menschengemeinschaft und mangels vernünftiger Aufgabenteilung, ihre von der evolutionären Entwicklung zugewiesene Rolle vergessen, dann wird es mit der Partnerfindung immer schwieriger, weil es dann schlicht an Kindern fehlt.

Redet also nicht von „Gleichstellung der Frauen“. Fordert besser: Gleiche Chancen für alle Menschen. Natürlich dürfen dann Frauen auch keine „Frauenrechte“ und Männer für sich keine „Männerrechte“ einfordern. Das sind pure Egoismen. Verletzungen von vermeintlichen „Rechten der Männer“ oder „der Frauen“ sind Verletzungen von Menschenrechten – nicht mehr und nicht weniger. Das evolutionäre Ergebnis „Homo sapiens“ ist ohne Frau oder Mann nicht lebbar, denn: Unsere Spezies wird sich kaum kurzfristig in Richtung von Prokaryonten entwickeln, die sich ungeschlechtlich fortpflanzen.

Die Losung muss also lauten: Keine Verletzung der Elementar-Rechte und damit der Menschenrechte! Wenn nun jemand denkt, der Verfasser dieser Zeilen spinnt oder sorgt sich unnötig um die Sprache – der möge nach Deutschland schauen. Dort gibt es bereits eine Reihe von Menschen mit ähnlichen Problemen. Denen reicht der schlichte Satz des Artikels 3 Abs. 1 Grundgesetz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ nicht mehr aus. Sie behaupten letztlich, dass es ausser „alle Menschen“ noch Menschen gibt, die mit „alle“ nicht erfasst werden. Einer der Menschen, die solches annehmen, ist ab dem 01.02.2011 Richterin am Bundesverfassungsgericht.

Bert Steffens - 28.01.11

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