Glockengeläut: Dämpfen oder Abstellen

Die fundierte Studie hat nur die Aufweckreaktion untersucht. Nicht Störungen beim Einschlafen. Eine "massgebliche" Verminderung der gesundheitlichen Schäden kann deshalb nur erwartet werden, wenn während der gesetzlich vorgeschriebenen Nachtruhezeit auf den Zeitschlag verzichtet wird. Eine nächtliche Verminderung des Lärms gibt den Kirchgemeinden keine Rechtssicherheit. Weitere Klagen sind so vorprogrammiert. Nur diejenigen Gemeinden, welche während den Ruhezeiten abstellen und sich auch sonst an die Empfehlungen der IG Stiller halte n(siehe "Stilles Weissbuch" auf www.nachtruhe.info) werden bezüglich ihrem Glockengebrauch Rechtssicherheit haben.

Samuel Büechi - 26.05.11

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