Veröffentlicht: 18.03.08
Transfettsäuren in Lebensmitteln

Gesetzliche Regelung für Transfett-Anteil

Eine Studie der ETH Zürich aus dem Jahr 2007 zeigte, dass fast ein Drittel der 120 untersuchten Schweizer Lebensmittel einen zu hohen Gehalt an Transfettsäuren aufwies. Nun hat der Bund gehandelt.

Simone Ulmer
Auch Speiseeis kann erhöhte Mengen an Transfettsäuren enthalten. Das neue Gesetz ist somit ein guter Auftakt für die kommende Sommersaison. (Bild: Alessio Damato)
Auch Speiseeis kann erhöhte Mengen an Transfettsäuren enthalten. Das neue Gesetz ist somit ein guter Auftakt für die kommende Sommersaison. (Bild: Alessio Damato)

Transfettsäuren entstehen, wenn Fette und Öle teilweise gehärtet werden. Teilgehärtet werden überwiegend Fette und Öle pflanzlicher Herkunft. Durch diesen Prozess werden für die technologische Verarbeitung von Lebensmitteln gewünschte Eigenschaften erzielt. Industriell erzeugte Transfettsäuren können in nennenswerten Mengen zum Beispiel im Blätterteiggebäck, Speiseeis und frittiertem Gebäck vorkommen und sind sowohl für das Herz-Kreislaufsystem, wie auch für den Stoffwechsel, gesundheitsschädlich. Nachdem die Forschenden der ETH Zürich ihre beunruhigende Studie publik gemacht hatten, suchte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Industrie und Gastronomie nach Lösungen. Beide erklärten sich bereit, freiwillig Massnahmen zu treffen, um den Gehalt an Transfettsäuren in den Lebensmitteln zu reduzieren. Eine Deklaration der Lebensmittel wurde jedoch abgelehnt und auf die Festlegung eines Höchstwertes konnte man sich im letzten Frühjahr nicht einigen.

Gleiche Bedingungen für alle

Nun hat das BAG gehandelt. Ab dem 1. April dieses Jahres sollen 100 Gramm pflanzliches Speiseöl und pflanzliches Speisefett maximal 2 Gramm Transfettsäuren enthalten. Die Lebensmittelproduzenten haben ein Jahr Zeit, ihre Produkte diesem Wert anzupassen. Michael Beer, Abteilungsleiter für Lebensmittelsicherheit beim BAG erklärt, warum man sich nun doch für einen Höchstwert entschieden hat: “Nach einer Analyse der Situation waren wir der Meinung, dass mit einer Regelung die Bedingungen für alle Lebensmittelproduzenten und dem Handel gleich und klar sind.“ Der Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung könne so am besten auf hohem Niveau gehalten werden.

Paolo Colombani vom Departement Agrar- und Lebensmittelwissenschaften der ETH Zürich, der 2007 an der Studie über die Transfette beteiligt war, hält diesen Entscheid für sinnvoll. Bereits 1947 habe der Schweizer Physiologe Alfred Fleisch gefordert, die gesundheitlichen Folgen der industriellen Fettverarbeitungsprozesse bei der Nahrungsmittelproduktion, bei denen Transfette entstehen können, zu untersuchen. Heute habe man ausreichend Hinweise darauf, dass ein übermässiger Genuss von „pflanzlichen“ Transfetten mit einem erhöhten Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken, einhergehe.

Die Schweiz ist nach Dänemark das zweite Land weltweit, das einen Richtwert einführt. Nun gibt es für die Industrie klare Vorgaben. Seien diese auf den ersten Blick vielleicht von Nachteil, könne der Grenzwert aber auch zu einem Wettbewerbsvorteil führen, erklärt Colombani. „Die Produkte sind um einen ungünstigen Inhaltstoff ärmer und somit sinnvoller geworden. Die eindeutigen Richtlinien sind im Endeffekt ein Vorteil für alle.“