Veröffentlicht: 12.07.13
Campus

Masterarbeit enthält Plagiate

Die von Doris Fiala verfasste Masterarbeit enthält Plagiate. Zu diesem Schluss kommt ein externes Gutachten. Der Rektor erklärt die Arbeit für nicht bestanden. Die ETH ihrerseits zieht Lehren aus dem Fall und will ihre Regeln für die wissenschaftliche Praxis besser verankern.

Redaktion
Ein externes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Masterarbeit von Doris Fiala Plagiate enthält.
Ein externes Gutachten kommt zum Schluss, dass die Masterarbeit von Doris Fiala Plagiate enthält. (Grossbild)

Der Verdacht, dass Doris Fiala in ihrer Masterarbeit im Rahmen des ETH-Weiterbildungsprogramms «Master of Advanced Studies in Security Policy and Crisis Management» (MAS ETH SPCM) wissenschaftlich unkorrekt gearbeitet hat, hat sich erhärtet. Ein externes Expertengutachten weist zweifelsfrei nach, dass die Autorin in ihrer Arbeit «Die schweizerische Migrationspolitik im Kontext der nationalen Sicherheit und globaler Zusammenhänge» zahlreiche Inhalte ohne korrekten Nachweis aus fremden Quellen übernommen hat.

Fahrlässig gehandelt

«Wer eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, muss immer sorgfältig und korrekt mit dem geistigen Eigentum anderer umgehen», hält Rektor Lino Guzzella fest, der für die Lehre an der ETH Zürich verantwortlich ist. Nach eingehender Prüfung kommt die ETH zum Schluss, dass Frau Fialas Verhalten als fahrlässig einzustufen ist und sie die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens klar verletzt hat.

Damit wird die Arbeit nachträglich als «nicht bestanden» bewertet. Frau Fiala kann den Titel «Master of Advanced Studies» nicht mehr führen. Sie kann sich jedoch wieder für den MAS ETH SPCM bewerben und um Anrechnung der bisherigen Studienleistungen ersuchen. Eine allfällige neue Masterarbeit müsste sie zu einem anderen Thema verfassen.

Regeln nicht ausreichend vermittelt

Die ETH-Studierenden werden im Laufe ihrer Ausbildung auf die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens aufmerksam gemacht. Dies war auch in diesem Masterprogramm der Fall, und zwar in Form eines schriftlichen Manuals, das den Studierenden zu Beginn des Programms abgegeben wurde. Die Studierenden wurden beim Verfassen ihrer Masterarbeit von der Studienleitung und Korreferenten betreut. In der Arbeit von Frau Fiala hat man zwar handwerkliche Mängel festgestellt, Plagiate jedoch nicht erkannt. «Zum damaligen Zeitpunkt gab es zwar Regeln für den Umgang mit der Plagiatsproblematik, diese waren rückblickend aber nicht auf allen Stufen der Ausbildung ausreichend verankert», so der Rektor.

Verbindlichkeit anstelle der Empfehlung

Die ETH verfügt heute über gute Regeln für die wissenschaftliche Praxis. Einerseits besteht ein praxisnaher «Zitier-Knigge» für den Umgang mit fremdem Gedankengut, der heute in allen Studiengängen angewendet wird. Andererseits gibt es für schriftliche Arbeiten eine Eigenständigkeitserklärung, in welcher die Studierenden erklären, die Arbeit selbständig verfasst zu haben. Für die ETH Zürich ist der Fall Anlass, um organisatorische Verbesserungen vorzunehmen. «Diese Regeln», betont der Rektor, «müssen wir bei den Studierenden wie auch bei den Dozierenden noch stärker verankern.» Eine entsprechende Weisung, die die Unterzeichnung einer solchen Erklärung für verbindlich erklärt, ist in Vorbereitung.

Eine weitere Konsequenz ist, dass die bereits in einzelnen Departementen angebotenen, stufengerechten Basiskurse zum wissenschaftlichen Arbeiten in Zukunft allen ETH-Studierenden angeboten werden – auch jenen Personen, die an der ETH Zürich im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms studieren.

Eine generelle Prüfung von schriftlichen Arbeiten an der ETH soll es auch in Zukunft nicht geben, wie der Rektor hinzufügt: «An der ETH werden jedes Jahr mehrere Tausend schriftliche Arbeiten verfasst. Plagiatsfälle sind dabei eine höchst seltene Ausnahme. Darum wollen wir unsere Studierenden nicht unter einen Generalverdacht stellen.»

Dieser Artikel basiert auf einer Medienmitteilung der ETH Zürich.