Wassergespräch: Universelles Menschenrecht

Wasser muss ein öffentliches Gut bleiben! Wasser darf nicht den Marktmechanismen unterworfen werden. Der kollektive, kostenlose Zugang zu Trinkwasser muss immer gewährleistet sein und die Wasserversorgung muss immer öffentlich sein. Er muss sich auf die Kriterien der Gleichheit, der Solidarität, der Sparsamkeit und der Wahrung der ökologischen Gleichgewichte stützen.

Wasser hat leider in der Schweiz schon einen Preis und zwar den Wasserzins: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/legislaturrueckblick.aspx?rb_id=20080445 Franziska Teuscher von der Grünen Fraktion hat am 15.12.2000 im Parlament gefordert: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die in Artikel 76 der Bundesverfassung die Trinkwasservorkommen und die zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser notwendigen Installationen zum öffentlichen Gut erklärt, das nicht an Private veräussert werden kann."

75 Stimmen waren dafür. 76 Stimmen waren dagegen! Das ist 12 Jahre her und die Wasserzinsen werden ständig angehoben. Dies müssen wir bekämpfen, weil nur die Hälfte der Gesellschaft dies will! Nur eine Stimme hat gefehlt!

Sophia Rudin - 12.06.12

Artikel lesen