Ethischer Support für Forschung mit Menschen
Der Anspruch auf ethische Unbedenklichkeit bei Experimenten wächst. Dafür an der ETH zu sorgen, ist die Aufgabe der Ethikkommission. Ihr Geschäftsführer Raffael Iturrizaga gab der Hochschulversammlung (HV) einen Einblick.
Wissenschaft ist Teil der Gesellschaft und auf ihr Vertrauen angewiesen. Das war schon immer so. Allerdings hat in den letzten Jahren das Bedürfnis zugenommen, die Vereinbarkeit von Forschung mit dem gesellschaftlichen Normengerüst sicherzustellen. Man kann dies zum einen auf die laufend wachsende Komplexität der Forschung zurückführen und den damit verbundenen Verlust von Übersichtlichkeit. Zum anderen erregen Wissenschaftsthemen heute vermehrt öffentliches Interesse – man denke nur an Stammzell- und Gentech-Forschung oder an Tierexperimente.
Sensitives Forschungsfeld
So überrascht es nicht, dass bedeutende Forschungseinrichtungen wie die
National Institutes of Health in den USA und zahlreiche wissenschaftliche
Zeitschriften weltweit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht nur
relevante Resultate erwarten, sondern auch ethisch korrektes Verhalten beim
Erarbeiten dieser Resultate. Eine ETH-eigene Instanz mit diesem Zweck ist die
mit elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von Universität und ETH
Zürich besetzte Ethikkommission. Sie muss involviert werden, wenn es um den
sensitiven Bereich von Versuchen an Menschen geht, die an der ETH durchgeführt
werden und nicht direkt-medizinischer Natur sind. Den Teilnehmern der
Plenarversammlung der Hochschulversammlung am 12. Mai zeigte Raffael
Iturrizaga, Geschäftsführer der Kommission, wie sie funktioniert. Angeregt
hatte dies HV-Mitglied Marino Menozzi, der der Ethikkommission angehört.
Iturrizaga ist selbst studierter Ethiker und arbeitet im Stab des Vizepräsidenten
für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen. «Das Ziel einer ethischen Überprüfung
ist nicht Kontrolle per se, sondern die Unterstützung der Forschenden», so
Iturrizaga. «Letztlich soll ein Experiment für Projektverantwortliche,
Durchführende und Probanden keinerlei negative Folgen haben.»
Frühzeitig abklären lohnt sich
Die Beurteilung der derzeit rund 60 eintreffenden Gesuche pro Jahr aus
Gebieten wie Robotik, Ernährungs- und Bewegungswissenschaften knüpft die
Ethikkommission im Wesentlichen an drei Prinzipien: Das
Selbstbestimmungsprinzip besagt, dass eine Versuchsteilnahme freiwillig und
informiert erfolgen muss. Das Nichtschadensprinzip zielt auf den physischen,
psychischen und den Persönlichkeitsschutz der Probanden. Und das
Gerechtigkeitsprinzip stellt unter anderem sicher, dass bei der
Probandenauswahl auf soziale Abhängigkeiten und schwache Gruppen besonders
Rücksicht genommen wird.
Diese Abklärungen frühzeitig zu machen lohne sich, sagte Raffael Iturrizaga. Denn ethische Bedenken könnten aufwendige Vorbereitungen rasch zunichtemachen. Sich allein an den rein wissenschaftlichen Standards zu orientieren, kann in manchen Fällen nicht ausreichend sein. «Manchmal haben Forschende einen Tunnelblick entwickelt, der sich von der Sicht der Medien und der Öffentlichkeit unterscheidet. Wir verstehen uns hier auch als Sensibilisierungsorgan.»
An derselben Sitzung diskutierte die HV den bundesrätlichen Entwurf des Leistungsauftrags 2013-16 an den ETH-Bereich. Aus ihrer Sicht kommt dabei bisher namentlich die Perspektive der Arbeitnehmer zu kurz.
Die Karriereförderung für den Mittelbau und das technisch-
administrative Personal sollte expliziter erwähnt werden, findet die HV. Sie
schlägt entsprechende Korrekturen im Text vor. Weiter will sich die HV im
Rahmen eines Projekts im Rahmen der SATW bei der Erhebung von Daten zur
akademischen Nachwuchsförderung engagieren.
Die Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung ist das paritätisch zusammengesetzte Organ von Vertreterinnen und Vertretern der vier Gruppen der Hochschulangehörigen (Stände): Mitglieder des Lehrkörpers, Mittelbau (Doktorierende, Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende), Studierende, administrative und technische Mitarbeitende.

LESERKOMMENTARE