Chen-Rücktritt: Strafrechtliche Folgen für Betrug verankern

Ich begrüsse und befürworte den Kommentar von Ueli Merz. Auch ich glaube, dass dies der richtige Weg wäre. Allerdings ist es ziemlich blauäugig, wenn man glaubt, dass sich zukünftig solche Fälle von wissenschaftlichem Betrug ganz verhindern lassen. Es wird leider immer Leute geben, für die eine verwerfliche, unlautere Abkürzung auf dem Weg zu ihrem (wissenschaftlichen) Ziel eine Option sein wird. Vielleicht hilft es, diese Art des Betrugs angemessen in der Gesetzgebung zu verankern (mit allen strafrechtlichen Konsequenzen, wie Schadenersatz etc.).

Den Kommentar von Karim Ghazi Wakili halte ich nicht für gerechtfertigt. Er suggeriert, dass Herr Prof. Chen die Publikationen nicht einmal überflogen haben soll. Zudem sind die Manipulationen der Messungen bekanntlich nicht sehr offensichtlich, sonst wären diese sicher den Referees der Publikationen aufgefallen. Zudem hat es zehn Jahre gedauert, diese Machenschaften aufzudecken.

Erol Dedeoglu, D-CHAB - 23.09.09

Artikel lesen