Anwohner-Beschwerde abgewiesen
Der Versuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Pully kann nun durchgeführt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das „konsortium weizen“, an dem die ETH Zürich beteiligt ist, ist erleichtert.
Die Freisetzungsversuche von gentechnisch verändertem Weizen der Universität Zürich und der ETH Zürich in Pully im Kanton Waadt dürfen nun durchgeführt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es hat die Beschwerde der Anwohner von Pully abgewiesen, die gegen die Versuche Beschwerde eingereicht hatten. Sie befürchten Schäden für Mensch, Tier und Umwelt.
Der Versuch ist Teil des Nationalen Forschungsprogramms 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“, das der Schweizerische Nationalfonds im Auftrag des Bundesrats durchführt. Er soll dazu dienen, die Resistenz des Weizens gegen den Mehltau zu testen. Die Forschenden müssen gewisse Auflagen einhalten. Insbesondere sollen sie verhindern, dass Samen, Pollen oder andere Pflanzenteile in benachbarte Pflanzenkulturen gelangen.
Abstand ausreichend
Die Richter in Bern kommen zum Schluss, dass bei den Versuchen alles nach heutigem Wissensstand Notwendige angeordnet worden sei, um eine Vermischung mit andern Pflanzen zu verhindern. Sie weisen zudem darauf hin, dass das nächstgelegene kultivierte Feld 300 Meter entfernt liege und das Versuchsgelände ausreichend mit Zäunen abgesichert sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weiter gezogen werden.
Freude bei den Forschenden
Über den Gerichtsentscheid ist der Sprecher des "konsortium weizen", ETH-Professor Wilhelm Gruissem, erleichtert. „Meine Kollegen vom Weizen-Konsortium und ich sind erfreut über den positiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Feldversuch in Pully.“ Trotz der zeitlichen Verzögerung könnten sie nun die Versuche an zwei Standorten durchführen. „Das wird die Aussagekraft der Biosicherheitsexperimente und Untersuchungen zur Pilzresistenz der gentechnisch veränderten Weizenpflanzen erhöhen“, betont Gruissem. Die ETH Zürich werde die Experimente in Pully, wie schon die Experimente in diesem Jahr an der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, mit grösster wissenschaftlicher Sorgfalt durchführen und alle Auflagen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sorgfältig umsetzen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
bestätige die eingehende Gesuchsprüfung der Bewilligungsbehörde, dem BAFU, und der
ihr zur Seite gestellten Expertengremien. Auch das Bundesverwaltungsgericht komme zum Schluss, dass die geplanten
Feldexperimente keine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen. Ferner
bestätige das Bundesverwaltungsgericht, dass das Bewilligungsverfahren von der
ETH Zürich wie auch vom BAFU in vollem Einklang mit dem Gesetz durchgeführt worden
seien, findet Gruissem.
- 14.11.08: Gentech-Weizen: Warten wir's ab
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